Ihr Hörerfolg liegt uns am Herzen
Ob Hörsysteme zum Festbetrag oder mit zusätzlicher Eigenleistung, zögern Sie nicht unser Fachgeschäft in Gaggenau zu besuchen. Unser erfahrenes Fachpersonal steht Ihnen beratend zur Seite.
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Ich brauche ein Hörgerät, was nun?
Diese Frage stellt man sich oftmals als erstes, wenn klar wird, dass nur eine Hörsystemversorgung die Hörleistung wieder verbessern kann. Folgendermaßen läuft eine Hörgeräteversorgung üblicherweise ab:
- Nur mit einer entsprechenden Ohrenärztlichen Verordnung kann eine so genannte Versorgungsanzeige bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden – die dann Ihrerseits die Hörsystemversorgung mit einem vertraglich geregelten Festbetrag bezuschusst.
- Der vertraglich geregelte Festbetrag variiert je nach Kasse bzw. ob es sich um eine Private oder Gesetzliche Versicherung handelt.
- Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Sie mit einem Zuschuss von ca. 720,-€ je Hörgerät + einer Reparaturpauschale von ca. 125,-€ je Hörgerät (Die Reparaturpauschale verbleibt beim Leistungserbringer bzw. Akustiker) rechnen. Dieser Betrag reicht aus um eine qualitativ hochwertige und zweckgemäße Grundversorgung mit Hörsystemen zu gewährleisten.
- Sie können natürlich auch jederzeit einen Hörtest bei Auritec durchführen
- Zu Beginn werden Fragen zu Ihrer eigenen Einschätzung der Hörleistung gestellt. Wann hatten Sie das Gefühl schlechter zu hören als andere? Hören Sie auf einem Ohr besser oder schlechter?
- Mit einem sogenannten Otoskop werden nun der Gehörgang und das Trommelfell untersucht. Eventuell finden sich hier schon Antworten auf eine verschlechterte Hörleistung.
- Nun folgt die auditive Testung des Gehörs. Hier wird die Wahrnehmung von Tönen, das Sprachverständnis, der Zustand des Mittelohrs und die Beweglichkeit des Trommelfells getestet.
- In einem Audiogramm werden Ihre Ergebnisse detailliert dargestellt.
- In unterschiedlichen Leistungs- bzw. Preiskategorien, je nach Ihren persönlichen Anforderungen und Ihrem finanziellen Budget, wählen wir für Sie geeignete Hörsysteme zum Probetragen aus. Diese können Sie in Ihrer gewohnten Umgebung für 1-2 Wochen ausgiebig testen – natürlich unverbindlich und absolut kostenfrei.
- Erst nachdem Sie sich für ein bestimmtes Hörsystem entschieden haben, dass Ihren persönlichen Anforderungen und finanziellem Budget entspricht, wird die Versorgung abgeschlossen und die Kosten mit der Krankenkasse bzw. Ihnen (nur bei Eigenleistung) verrechnet.
- Bei einer Grundversorgung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist lediglich eine Pauschale von 10,-€ je Hörsystem zu leisten.
Sie haben Fragen zum Thema Hörsystem-Versorgung?
Wir beraten Sie auch gerne kostenfrei und unverbindlich am Telefon – oder schauen Sie doch einfach mal rein, wir freuen uns auf Sie!
Unser Angebot für ein günstiges Hörgerät
Schon gewusst? Sollten Sie das gleiche Hörgerät mit den gleichen Leistungen bei einem Mitbewerber günstiger erhalten können, so bekommen Sie es zum selben Preis abzüglich 5 % vom Kaufpreis. Die Garantie gilt bei schriftlichem Angebot eines niedergelassenen Hörgeräteakustikers im Umkreis von 50 km – Internetangebote sind ausgeschlossen.